Die  Kommission für Jugendmedienschutz  (  KJM  ) ist ein Organ des Landes Medienanstalt in Deutschland, das für stirbt inhaltliche Kontrolle im Bereich des länderübergreifenden Salons Rundfunk und im Internet ( Telemedien ) Zustand ist (p. § 13 JMStV). Die KJM beurteilt, ob Angebote Gegen die Menschenwürde oder gegen den Jugendschutz verstoßen und Kanns gegen sie vorgehen. Rechtsgrondlage ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag .

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